Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchungs- und Stornobedingungen für alle Classic Bike Adventure Motorradreisen

Wir werden Ihre Buchung bestätigen, sobald wir Ihre Vorauszahlung erhalten haben. Die Vorauszahlung beträgt 500 EUR pro Person für alle regulären Touren aus unserem Programm und 20 Prozent des Tour- preises für alle privaten Touren und Überlandtouren. Für unsere Bhutan-Touren beträgt die Anzahlung 1.000 EUR pro Person. Der Restbetrag der Zahlung ist spätestens 6 Wochen oder 42 Tage vor Tourbeginn für alle Touren aus unserem regulären Programm und 12 Wochen für alle privaten Touren und Überland- touren fällig. Die Vorauszahlung muss auf unser Bankkonto überwiesen werden:

Kontoinhaber: Peters Classic Bike Adventure Tours Ltd.
Addresse: 8, 1st Apriliou, Aristo Center, Block B, Off. 203, 8011 Pafos, Paphos, Cyprus
Bank: Bank of Cyprus Ltd.
Konto Nr.: 357019837527
IBAN – Nr: CY69002001950000357019837527
Swift – Nr: BCYPCY2N
BIC Nr.: BCYPCY2NXXX
Bank Addresse: Sistassinos St Ayia Paraskevi Strovolos Nicosia – Cyprus

Flexible Buchungs- und Geld-zurück-Garantie

1. Flexible Buchung:
Wenn du deine Teilnahme aus irgendeinem Grund 6 Monate vor Beginn der Tour absagen willst, teile uns dies ein- fach mit und du erhältst deine Anzahlung zurück. Wenn du aus einem Grund kündigst, der durch deine Reisekos- tenrücktrittsversicherung versichert ist (z. B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit), bitten wir dich, den Anspruch zuerst bei deinem Versicherer geltend zu machen. Dies hilft uns sehr, aber wenn das nicht möglich ist, erstatten wir deine Anzahlung vollständig zurück.

Alternativ kannst du deine Tourkaution auf jede andere Reise aus unserem Programm kostenlos übertragen.

2. Geld-zurück-Garantie:
Wenn wir eine Tour aufgrund von Covid-19 oder aus einem anderen Grund stornieren müssen, erhältst du dein Geld vollständig zurück.

Alternativ kannst du deine Buchung kostenlos auf jede andere Reise aus unserem Programm übertragen.

 

Die Stornobedingungen:
Die Stornogebühr beträgt bis 60 Tage vor Reisebeginn den Anzahlunsbetrag der Reise. 42 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Reisepreises. 13 Tage bis Reisebeginn oder später ist im Falle einer Stornierung der komplette Reisepreis fällig.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung:
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte zeitgleich zur Buchung bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von einer Reise durch den Teilnehmer, beispielsweise Stornokosten, wenn eines der Ereignisse eingetreten ist, das die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Arbeitslosigkeit und Krankheit oder Unfälle, die dem Teilnehmer die Teilnahme an der Reise nicht möglich machen.

Zimmerbuchung Zweibetterzimmer („Twin“):
Wird ein Zweitbettzimmer für 2 Personen ohne bereits bestehenden Zimmerpartner gebucht, so weisen wir, falls möglich, einen Zimmerpartner zu. Können wir keinen Zimmerpartner bis 42 Tage vor Reisebeginn zuweisen, so wird die Zweibettzimmerbuchung in eine Einzelzimmerbuchung umgewandelt. In diesem Fall trägt Classic Bike Adventure 50% des Einzelzimmerzuschlags, der Teilnehmer muss für das Einzelzimmer nur die verbleibenden 50% tragen.

AGB Download
Vereinbarungen für die Motorradreise
zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter vor Ort
 

 

Voraussetzung für die Teilnahme

An unseren Touren ist der Besitz des Motorradführerscheins und des internationalen Führerscheins, sowie der Ab- schluss einer Reise-Kranken- und Unfallversicherung für den Zeitraum der Tour. Die entsprechenden Dokumente sind mit dem Reisepass und den von uns übergebenen Motorraddokumenten während der gesamten Tour mitzu- führen. Alle auftretenden Defekte, ungewöhnlichen Betriebsgeräusche oder Fahrverhalten sind bitte sofort dem Tourguide oder Mechaniker mitzuteilen.

Verkehr

Der Fahrer ist ausschließlich, auch wenn er dem Tourguide folgt, für die Einhaltung der Verkehrsregeln und für die gefahrene Geschwindigkeit selber verantwortlich. Vor jeder Tour findet ein detailliertes Tourbriefing statt, in dem auf die Besonderheiten der jeweiligen Verkehrslandschaft des Reiselandes eingegangen wird.

Versicherung und Fahrzeugkation:

Alle Motorräder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen im Zielland haftpflichtversichert. Zudem besteht eine vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, diese ist je nach Motorradtyp folgendermaßen gestaffelt:

– Royal Enfield Bullet 500 / Himalayan 411: EUR 500
– Shineray X5 400, Honda CB 500, CB 650 / Tiger 660 / Versys 650: EUR 500
– BMW G 310 GS: EUR 1.000
– BMW F 800/850 GS, 1200/1250 GS: EUR 1.500

Bei der Übernahme des Motorrades hinterlegt jeder Teilnehmer eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung bei der
Reiseleitung, die bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückgezahlt wird. Diese Kaution ist gleichzeitig die maximale Selbstbeteiligung bei selbst verschuldeten Unfällen für Schäden am Motorrad. Bei Unfällen mit Fremdschäden, die durch den Teilnehmer verursacht wurden, empfiehlt sich oftmals eine
direkte Schadensregulierung vor Ort unter der Vermittlung des Tourguides. In diesem Fall übernimmt erfahrungsgemäß der Motorradfahrer die Kosten, gerade bei Bagatellschäden und wenn durch eine Hinzuziehung der Polizei lange Wartezeiten durch Zeitverzögerungen zu befürchten sind. Eine solche direkte Vorgehensweise macht allerdings eine Regelung von Schäden durch die Versicherung unmöglich, da kein Polizeireport erstellt wird. Der Teilnehmer entscheidet in Absprache mit dem Tourguide über die angebrachte Vorgehensweise im Einzelfall. Erfahrungsgemäß geschieht dies selten.

Während der Touren gilt:

Jeder selbstfahrende Gruppenteilnehmer erklärt sich zur Einhaltung der allgemeinen Regeln für das Fahren in der Gruppe bereit.

Anweisungen des Tourguides:

Aufgrund der Sicherheit sind Anweisungen des Tourguides von allen Gruppenmitgliedern zu befolgen. Die Grund- regel ist das Fahren in einer „Kommunizierenden Kette“, das heißt, jeder versucht sowohl zum vorausfahrenden als auch zum nachfolgenden Biker Sichtkontakt zu halten (Fahren also auf Sichtweite des Nachfolgers). Dabei gilt, dass der Vordermann für seinen Hintermann verantwortlich, nicht umgekehrt! Geht der Sichtkontakt verloren, wird gut sichtbar an der Strecke angehalten, bis der Tourguide oder der Begleitjeep auftauchen. Der Tourguide behält sich das Entscheidungsrecht vor, welche Etappen mitunter nur ohne Beifahrer sicher und materialschonend zu ab- solvieren sind. Bei der München-Lhasa Tour gelten gesonderte Regeln, die aus der Tourausschreibung entnommen werden können.

Sonstiges

  • Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  • Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, Motorradschutzkleidung inkl. Helm zu tragen.
  • Haftungsausschluss: Jeder Teilnehmer ist sich der Risiken des Motorradfahrens bewusst und für sein eigenes Handeln beim Führen eines Motorrades verantwortlich. Der Teilnehmer verzichtet auf das Recht, den Reiseleiter oder den Veranstalter für mögliche Verkehrsunfälle oder Verletzungen verantwortlich zu machen.